Beitrag 01-69

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Datum/Uhrzeit: 24.04.2024 11:19
Titel: Re: Alte Beiträge vor 2004

Jemand schrieb:

Alte Beiträge bis etwa 2006 sind geschlossen und können auch nicht mehr bearbeitet werden, weil mit Einführung der Registrierungspflicht eine Zuordnung der bisherigen Anmeldungen über die Mailadresse zu den neuen Nutzerprofilen nicht möglich war.

Danke für deine Erläuterung, das wird aber je nach Forum (leider) unterschiedlich gehandhabt. Im HiFo z. B. (seit 10.01.04) kann ich noch alle Beiträge editieren. Im RevFo z. B. waren zeitweilig die Beiträge vor 2006 nicht mehr editierbar; jetzt geht es wieder?! Im SiBiFo (vorher nur SiFo) und im AllFo sind alle Beiträge vor 2004 nicht mehr vorhanden. Als Grund wird DSGVO angegeben. Ich möchte das jetzt nicht heraufbeschwören, aber müssten dann nicht sämtliche Beiträge vor dem 28.04.06 0:17 Uhr ebenfalls entfernt werden?

Vor einem dreiviertel Jahr hat mir ein Moderator mitgeteilt, dass an dem 'Problem' von Abmahnanwälten für die nicht zuordenbaren Beiträge vor 2004 (und nicht 2006, wie du schreibst!) gearbeitet würde. Dieser 'Kahlschlag' ist allerdings die schlechteste Möglichkeit, gerade wenn man z. B. Sichtungen und Verschrottungen, die in den Jahren 2002 und 2003 gepostet wurden, eruieren möchte (Beiträge vor 2002 und die meisten Bilder sind außer bei wenigen vorausschauenden bzw. ehrgeizigen Usern eh verloren gegangen).

Warum hat man nicht wenigstens die Beiträge als solche mit den URLs stehen gelassen? Geschlossen waren die auch vorher schon, da könnte man per Skript auch alles 'ehemaligen Nutzern' oder 'anonymen Teilnehmern' zuordnen. Wenn dann jemand 'Nobbi schrieb:' zitiert hat, dann stürzen sich gleich Abmahnanwälte auf den nicht mehr editierbaren Beitrag? Nicht wenige verstorbene Nutzer und solche, die ihre Beiträge leereditiert haben, ihre Registrierung aber nicht aufgehoben haben, oder sich an einem bestehenden Konto nicht mehr anmelden können, sind ja auch noch registriert 'unterwegs', deren Beiträge teilweise sogar noch mit funktionierenden Bilder-URLs.

Wenn ich registrierter Nutzer bin, kann mein Nutzername ja (hoffentlich) nur einmal auftreten und zum Nutzerprofil verlinkt sein. Ich sehe da erstmal keine gegen DSGVO verstoßende Nutzungsmöglichkeit, die nicht sowieso rechtlich den Nutzer selbst betreffen bzw. das Verschieben in den Troll-Käfig bei Missbrauch erforderlich machen würde.